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Diplomaten

Diplomatische Vetretung in Australien durch die deutschsprachigen Länder

[Listen der deutschen Konsule bis 1939 | deutsche, österreichische & schweizer Botschaften heute]

Vor der Bildung des australischen Staatenbunds (Federation) im Jahre 1901 waren die australischen Kolonien politisch unabhängig voneinander, und hatten ihre eigenen selbständigen Beziehungen mit Staaten und Königreichen im deutschsprachigen Europa. Bis zur Einigung Deutschlands im Jahre 1871 (das [Zweite] Deutsche Reich), bestand das Gebiet Deutschlands aus vielen einzelnen und unabhängigen Staaten und Fürstentümern. Einige von ihnen waren geographisch klein, wie die Stadt-Staaten Hamburg und Bremen, und manche waren groß, wie Preußen. Jeder Staat hatte seinen eigenen Konsul im Ausland.

Australien hatte keine Botschafter in Deutschland, Österreich und der Schweiz bis in die frühen 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts; diese deutschsprachigen Nationen wurden bis dann nur von Konsuln in Australien vertreten. Das lag an der ungewöhnlichen Art von Australiens Beziehungen im Zeitraum zwischen der Föderation und dem Zweiten Weltkrieg. In dieser Periode zeigten die australischen Bundesregierungen kein Interesse daran, Australiens internationale Beziehungen selbst zu führen; sie überließen der Empire-Regierung in London Australiens Außenbeziehungen, da sie im Grunde genommen mit Großbritanniens Außenpolitik übereinstimmten. Erst 1934 hat Premierminister Joseph Lyons ein selbständiges Außenministerium (Department of External Affairs) eingerichtet. Das heißt, Außenpolitik war nicht mehr Teil der Aufgaben des Premierministers. 1923 ernannte Premierminister Stanley Bruce Australiens ersten Botschafter, Richard Casey, auf den Posten in London. Australien hatte dann keine Botschafter in anderen Ländern außer Großbritannien, bis 1940, als Botschafter nach China, Japan und den USA geschickt wurden. Bis die frühen 1950er also, wurden die deutschsprachigen Länder und Königreiche Europas hier nur von Konsuln vertreten.

Foto: R. Krauel1879 wurde Richard Krauel (im Foto links) der erste Berufskonsul (vollzeitig) für Deutschland in Australien, am General konsulat in Sydney. Bisher waren alle Konsule Wahlkonsule, es war eine Teilzeitbeschäftigung für sie. Der erste Konsul, der hier einen deutschen Staat vertrat, war Sir William Hampden Dutton, der persönliche Verbindungen mit Deutschland hatte, da er dort als junger Mann viel herumgereist war. Er wurde 1839 zum Konsul für Hamburg in Sydney ernannt. Die meisten Konsule waren erfolgreiche deutsche Geschäftsleute (obwohl einige Ärzte oder Rechtsanwälte waren), die in Australien lebten. (Ein Beispiel ist Dr August Scheidel.) Die Hauptaufgabe der Konsule war es, den Handel zu fördern zwischen dem deutschen Staat, den sie vertraten, und der australischen Kolonie oder später Bundesstaat, in dem sie lebten. Ein Konsul genoss viel Prestige in der Gesellschaft, und für Geschäftsleute gab es wertvolle Gelegenheiten, Handelskontakte zu verknüpfen, von denen ihr persönliches Unternehmen profitierte. Konsule mussten auch deutschen Einwanderern nach der Ankunft helfen, wenn sie Hilfe brauchten. Sie mussten auch Einwanderern helfen, die einen Rechts-Streit mit der Reederei hatten, die sie hierher gebracht hatte (in den frühen Jahren waren die Verhältnisse auf den deutschen Schiffen nicht so gut). Einige Konsule wie Wilhelm Brahe in Melbourne waren so lange im Amt, dass das Gebiet wuchs, das sie vertraten - zunächst vertrat er das Königreich Preußen, dann den Norddeutschen Bund (als Preußen Mitglied in jener Staatengruppe wurde), und schließlich vertrat er das Deutsche Reich, als die Einigung Deutschlands 1871 erfolgte.

1855 wurde das erste Schweizer Konsulat für Australien in Sydney eröffnet. Dann wurde 1856 Achille Bischoff zum ersten Schweizer Vizekonsul in Melbourne ernannt. Diese Vertretung war nötig geworden wegen des großen Zuwachses in der Schweizer Gemeinschaft in Victoria, verursacht durch die Ankunft von vielen Goldsuchern. Von 1879 bis 1918 war die Schweiz in Adelaide durch ein Vizekonsulat und von 1889 bis 1933 in Brisbane durch ein Konsulat vertreten. Bis 1937 war Neuseeland Teil des Amtsbezirks des Schweizer Konsulats in Melbourne. Das Konsulat in Sydney wurde am 11. Januar 1861 geschlossen, aber es wurde 1862 wieder eröffnet. 1931 bekam das Konsulat den Status eines Generalkonsulates. Seit 1980 hat die Vertretung in Melbourne wiederum den Status eines Generalkonsulates.

Botschaften nach dem Zweiten Weltkrieg

Am 9. Juli 1952 eröffnete die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) die erste deutsche Botschaft in Australien, in Sydney (am 1. Dezember 1955 nach Canberra verlegt). Dr Walther Hess war der erste Botschafter.

Am 24. Mai 1960 ernannte die (neue, Nachkriegs-) Republik Österreich ihren ersten ersten Gesandten für Australien (Dr. de Comtes). Am 17. März 1964 beschloss Österreich die Umwandlung der Gesandtschaft in eine Botschaft, und am 17. Juli 1964 traf der erste Botschafter, Dr. Reitbauer, in Canberra ein.

Am 22. Dezember 1972 eröffnete die Deutsche Demokratische Republik (Ostdeutschland) ihre Botschaft in Canberra. Diese Eröffnung folgte dem Beschluss der neuen Whitlam-Regierung in Australien, diplomatische Beziehungen mit China, Ostdeutschland und Nordvietnam aufzunehmen; die Whitlam-Regierung wollte „eine unabhängigere australische Stellung in internationalen Angelegenheiten“. Im Juni 1974 sagte der Außenminister Senator Willesee (in Übersetzung):

Die erste Pflicht einer Regierung ist diese: die Welt zu erkennen und verstehen, so wie sie tatsächlich ist, nicht so, wie wir sie uns vorstellen oder sie uns wünschen.

Seit der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vertritt die westdeutsche Botschaft in Canberra das neue vereinigte Deutschland.

Die australische Regierung gab 1995 historische Dokumente an die Regierung Deutschlands zurück. Diese Dokumente waren Anfang des Ersten Weltkriegs (1914) und Anfang des Zweiten Weltkriegs (1939) von australischen Militärbehörden in deutschen Konsulaten in australischen Städten beschlagnahmt worden. Lies dazu eine Pressemeldung des australischen Departments of Foreign Affairs and Trade (in englischer Sprache).

Die Schweiz unterhält keine Botschaft in Australien. Es gibt Konsulate in Melbourne und Sydney.

Listen der deutschen Konsule bis 1939

Vielleicht begehrten die Konsuln der kleineren deutschen Staaten und Königreiche das Amt eines Konsuls nur wegen des gesellschaftlichen Prestige, das die Stelle verlieh. Dennoch zeigen diese Listen, dass sogar kleine Staaten wie Lübeck und Oldenburg es für vernünftig hielten, in Australien vertreten zu werden. Die Berichte, die diese Konsule an die Regierung nach Deutschland schickten, wurden manchmal in Auswanderer-Zeitungen veröffentlicht. Obwohl Leute, die auswandern wollten, gegenüber Regierungsinformationen skeptisch waren, wurden die Berichte der deutschen Konsule in Australien mit Interesse gelesen. Aus den Listen kann man sehen, dass manche Konsuln mehr als einen Staat/Königreich gleichzeitig vertraten. (Informationen in den Listen mit freundlicher Genehmigung des Auswärtigen Amtes in Berlin.)

Deutsche Generalkonsule für Australien
Punkt Konsule Hamburgs, Preußens, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches (und weiterer deutscher Partikularstaaten) in Sydney 1840-1897
Punkt Konsule Preußens, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches (und weiterer deutscher Partikularstaaten) in Melbourne 1853-1939
Punkt Konsule Preußens, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches (und weiterer deutscher Partikularstaaten) in Adelaide 1851-1939
Konsule Preußens, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches (und weiterer deutscher Partikularstaaten) in Brisbane 1866-1939
Konsule Hamburgs, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in Westaustralien 1866-1937
Konsule des Deutschen Reiches (und weiterer deutscher Partikularstaaten) in Hobarttown 1871-1914
(Vize)Konsule Hamburgs, des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in Newcastle/Neu-Süd-Wales 1862-1914

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