Südaustralien

Dr Ulrich Hübbe

(Foto c/o SLSA) Foto-Porträt

Dr Ulrich Hübbe (um das Jahr 1880)

Fotoquelle: Portrait Collection [B 9042], State Library of South Australia.

Im Januar 1858 verabschiedete das südaustralische Parlament das »Real Property Act«-Gesetz. Der in Hamburg gebürtige Rechtsanwalt Dr Ulrich Hübbe hatte eine Schlüssel-Rolle bei der Entwicklung dieser Gesetzgebung, die unter dem Namen Torrens Title System bekannt ist - ein System für die Registrierung und Übertragung von Eigentumsrechten, wenn Grundstücke gekauft and verkauft werden. Dieses System ersetzte das umständliche und komplizierte englische System. Das Torrens-System wurde von den anderen australischen Kolonien übernommen, sowie von Neuseeland, von einigen US-Bundesstaaten und von anderen Ländern.

Hübbe hatte an den Universitäten Jena, Berlin und Kiel Jura studiert und hatte als Rechtsanwalt im preußischen Staatsdienst gearbeitet. Er hatte in Hamburg Lutheranern bei der Auswanderung nach Südaustralien (Gruppe von Pastor Fritzsche) und in die USA geholfen. Nach seiner Ankunft in Adelaide am 15. Oktober 1842 auf der Taglione arbeitete er als Landwirt (glücklos), Lehrer, Journalist, Regierungsdolmetscher und -übersetzer sowie als Grundstücksmakler. Als der Parlamentarier Robert Torrens die Gesetze für Landübertragung reformieren wollte, hörte er von Hübbes detailierten Kenntnissen eines einfacheren Systems, das Hamburg und die anderen Hanse-Städte entlang die norddeutsche Küste seit Jahrhunderten benutzten. Torrens bekam Hübbes Ratschläge bei jedem Schritt des Gesetzentwurfs und Hübbe schrieb eine detailierte Beschreibung von unterschiedlichen Methoden der Landübertragung in verschiedenen Ländern für südaustralische Parlamentarier, um sie von den Vorteilen des vorgeschlagenen neuen Systems zu überzeugen.

Robert Torrens sagte im Parlament (hier in Übersetzung):

Niemand in diesem Haus wird behaupten, dass dies, was von Deutschen in Hamburg fertiggebracht wird, von deutschen und englischen Kolonisten in Südaustralien nicht fertiggebracht werden kann.

Robert Torrens

Ein Parlamentarier, Anthony Forster, schrieb an seine Nichte (hier in Übersetzung):

... es wäre nie zu einer Verabschiedung gekommen ohne die effiziente Hilfe eines deutschen Rechtsanwalts, Dr Hübbe … Die Bestimmungen der Gesetzgebung wurden von Mr Torrens und ein paar Freunden festgelegt und in Gesetzesform gebracht von Dr Hübbe…

Anthony Forster

Anthony Forster war Mitglied des Legislative Council (Legislativrat) im südaustralischen Parlament und spielte eine wichtige Rolle dabei, dass der Rat das neue Gesetz annahm. Viele Jahre später sagte Rudolph Henning im Parlament (hier in Übersetzung):[1]

Zu der Zeit, als Sir R. R. Torrens den Real Property Act einführte, war allgemein bekannt, dass Dr. Hübbe die Ideen, den Verstand und die Arbeit der Maßnahme lieferte.

Rudolph Henning M.P. (1880)

Später, als Hübbes Sehvermögen schwächer wurde und er in finanzielle Schwierigkeiten geriet, schrieben Freunde an das südaustralische Parlament, das Hübbe 1884 eine besondere Rente gewährte, in Anerkennung seiner Arbeit an dem Real Property Act.

Hübbe starb am 8. Februar 1892 im Alter von 86 Jahren in Mount Barker, und sein Grab befindet sich auf dem Hahndorfer Friedhof.

♦ Einzelnachweise:

1. Rudolph Henning M.P. - S.A. Parliamentary Debates, House of Assembly, 20. Juli 1880, zitiert in Bogna (2021).

♦ Literatur:

Bogna, Rita. (2021). Dr Ulrich Hübbe LLD (1805–1892) and the true origins of the Real Property Act. The Bulletin. Law Society of South Australia. Juni 2021. (Online-Artikel)

Harmstorf, Ian. (1994). Some common misconceptions about South Australia's Germans. In: Insights into South Australian History, vol. 2, South Australia’s German History and Heritage. Historical Society of South Australia Inc. S.27

Kelly, David St Leger. (1972). 'Hübbe, Ulrich (1805–1892)', Australian Dictionary of Biography, National Centre of Biography, Australian National University, (hier im Internet), zuerst 1972 in gedruckter Form veröffentlicht, abgerufen 30. August 2022.

Lücke, Horst. (2011). The man of the law: Ulrich Hübbe. In: Monteath, Peter (ed.). (2011). Germans: travellers, settlers and their descendants in South Australia. Kent Town (S.A.): Wakefield Press. S.166-187